Schwerpunkte

Allgemeines Zivilrecht:

Meine anwaltliche Tätigkeit umfasst die außergerichtliche Beratung und Interessenwahrnehmung und die gerichtliche Vertretung in allen Fragen des Vertragsrechts von Kaufvertrag über Werkvertrag bis hin zum Mietvertrag. Neben der Erstellung von Verträgen erfolgt auch die Überprüfung bestehender Verträge sowie die Geltendmachung offener Forderungen aus Vertragsverhältnissen. Dies reicht bis zur gerichtlichen Geltendmachung und Zwangsvollstreckung mit Überwachung der Zahlungseingänge.

Arbeitsrecht:

Die Kanzlei vertritt Arbeitnehmer wie mittelständische Arbeitgeber außergerichtlich als auch gerichtlich vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten. Die Tätigkeit umfasst den gesamten Bereich des Individual- und des kollektiven Arbeitsrechts, von jeglicher Kündigungsproblematik, Zeugniserteilung, Abmahnung und anderen arbeitsvertraglichen Problemen bis hin zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen.

Privatversicherungsrecht:

Die Tätigkeit erstreckt sich auf die versicherungsrechtliche Beratung und gegebenenfalls gerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen gegenüber Haftpflicht-, Kasko-, Unfall-, Kranken-, Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Haben Sie etwa Fragen zur Höhe der Auszahlung Ihrer Kapitallebensversicherung? Erkennt Ihre Versicherung die Folgen eines Unfalls nicht als Invalidität an? Weigert sich Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung, Leistungen an Sie zu erbringen? Zu all diesen und weiteren Problemen und Fragen erfolgt eine kompetente und praxiserprobte Rechtsvertretung.

 

 

 

2015 © Rechtsanwaltskanzlei Thomas Hartard
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