Schwerpunkte
Allgemeines Zivilrecht:
Meine anwaltliche Tätigkeit umfasst die außergerichtliche
Beratung und Interessenwahrnehmung und die gerichtliche Vertretung in allen
Fragen des Vertragsrechts von Kaufvertrag über Werkvertrag bis hin zum
Mietvertrag. Neben der Erstellung von Verträgen erfolgt
auch die Überprüfung bestehender Verträge sowie die Geltendmachung offener
Forderungen aus Vertragsverhältnissen. Dies reicht bis zur gerichtlichen
Geltendmachung und Zwangsvollstreckung mit Überwachung der Zahlungseingänge.
Arbeitsrecht:
Die Kanzlei vertritt Arbeitnehmer wie mittelständische
Arbeitgeber außergerichtlich als auch gerichtlich vor den Arbeits- und
Landesarbeitsgerichten. Die Tätigkeit umfasst den gesamten Bereich des
Individual- und des kollektiven Arbeitsrechts, von jeglicher
Kündigungsproblematik, Zeugniserteilung, Abmahnung und anderen
arbeitsvertraglichen Problemen bis hin zu betriebsverfassungsrechtlichen
Fragen.
Privatversicherungsrecht:
Die Tätigkeit erstreckt sich auf die
versicherungsrechtliche Beratung und gegebenenfalls gerichtliche
Geltendmachung und Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen gegenüber
Haftpflicht-, Kasko-, Unfall-, Kranken-, Lebens-, Renten- und
Berufsunfähigkeitsversicherungen. Haben Sie etwa Fragen zur Höhe der
Auszahlung Ihrer Kapitallebensversicherung? Erkennt Ihre Versicherung die
Folgen eines Unfalls nicht als Invalidität an? Weigert sich Ihre
Berufsunfähigkeitsversicherung, Leistungen an Sie zu erbringen? Zu all
diesen und weiteren Problemen und Fragen erfolgt eine kompetente und
praxiserprobte Rechtsvertretung.
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